AhA! Viele gute Seiten

 

 

 

Die Agenturen für haushaltsnahe Arbeit sind vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sorgfälig ausgewählte Institutionen, die über jahrelange Erfahrung in der Erbringung von häuslichen Dienstleistungen verfügen.

 

Daraus ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • umfangreiches Dienstleistungsangebot
  • Wegfall von Arbeitgeberaufgaben und geringer Organisationsaufwand bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe
  • sachkundige und verständnisvolle Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen
  • hohe Qualität der Dienstleistung
  • konstante Betreuung durch qualifizierte, zuverlässige und vertrauenswürdige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
  • Legale Beschäftigung

Ihre Haushaltshilfe ist bei der AhA angestellt. Sie und Ihre Haushaltshilfe sind damit auf der sicheren, nämlich der legalen Seite. Ohne zusätzlichen Aufwand für Sie, aber mit dem guten Gefühl, dass ihre wertvolle Hilfe fair bezahlt wird und sozialversichert ist.

 

Zusammenarbeit mit proWIN

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass zum September 2017 unsere Zusammenarbeit mit proWIN beginnt.

ProWIN ist eine saarländische Firma für Reinigungsmittel im Haushalt mit Sitz in Illingen. Die äußerst effektiven und wohl auch sehr sparsamen Reinigungsmittel werden nur im Direktvertrieb verkauft. Das bedeutet, dass diese Mittel nicht im normalen Supermarkt zu erhalten sind.

Wir haben uns mit unserer Agentur bei proWIN beworben, um Direktvertriebspartner zu werden. Weiterlesen ...

 

AhA punktet gegenüber Minijobs in Privathaushalten:

  • Bei einem Minijob im Privathaushalt sind Sie Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Pflichten.
  • Sie müssen Ihre Haushaltshilfe erst einmal in Eigenregie suchen und danach schriftlich bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft anmelden. Das entfällt mit der AhA.
  • Für eine Haushaltshilfe mit Minijob müssen Sie zum normalen Lohn noch Zusatzkosten für Kranken- und Rentenversicherung, Pauschsteuer usw. hinzurechnen.
  • Wenn Sie sich für einen Minijob im Privathaushalt entscheiden, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag notwendig sowie die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. 4 Wochen bezahlter Urlaub sind ebenso Pflicht wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Bei Minijobs in Privathaushalten sind lediglich 10 % steuerlich abzugsfähig bzw. maximal 510 Euro im Jahr.
  • Bei der AhA gibt es keine Arbeitgeber- bzw. Anmeldepflichten und praktisch keinen Papierkram.

Einfach Anruf oder E-Mail an eine AhA, einen Termin bei Ihnen zu Hause vereinbaren
und schon kann's losgehen!